Die angeordnete Wiederherstellungsmassnahme ist deshalb auch verhältnismässig. Es steht den Beschwerdeführenden frei, den Empfehlungen der KDP folgend eine andere Ausführung der Schlepplukarne zu prüfen (beispielsweise Holzgestell statt Metall, Ziegeleindeckung statt Blech) und entsprechende Detailpläne vor Ablauf der Wiederherstellungsfrist genehmigen zu lassen. 4. Kosten