c) Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist im Allgemeinen gegeben, da das Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und an der konsequenten Verhinderung von Bauten und Anlagen, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen, generell gross ist.13 Das Bauernhaus E.________strasse 10 ist ein schützenswertes Baudenkmal. Es besteht deshalb ein erhebliches öffentliches Interesse, den Charakter des überlieferten, historischen Erscheinungsbilds zu erhalten bzw. wiederherzustellen.