Zum von den Beschwerdeführenden erwähnten Bauernhaus in Münchenbuchsee führt die KDP aus, zum Zeitpunkt der Inventarisierung sei der Dacheinschnitt schon erstellt gewesen. Es liegt somit kein vergleichbarer Sachverhalt vor. Zudem ist mit dem Nennen eines einzigen Beispiels keine rechtswidrige Bewilligungspraxis dargetan oder ersichtlich. Es besteht deshalb von vornherein kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.