verwiesen auf ein Bauernhaus in Münchenbuchsee. Soweit die Beschwerdeführenden damit einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht geltend machen wollen, ist Folgendes festzuhalten: Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung geht der Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Verwaltung in der Regel der Rücksicht auf die gleichmässige Rechtsanwendung vor. Der Umstand, dass das Gesetz in anderen Fällen nicht oder nicht richtig angewendet worden ist, gibt den Bürgern grundsätzlich keinen Anspruch darauf, ebenfalls abweichend vom Gesetz behandelt zu werden.