Am Augenschein mit Instruktionsverhandlung führte die Vertreterin der KDP aus, die genaue Lage des Dacheinschnittes spiele keine grosse Rolle, aber über dem Einschnitt sei ein Dachschlepper zu erstellen. Dieser müsse auf den Seiten geschlossen sein. Aus historischer Sicht gebe es folgende Varianten für die Belichtung des Dachgeschosses: Lukarnen, Dachfenster und Dachschlepper. Die Nutzung des Dachgeschosses mittels Dacheinschnitt als Balkon sei ein modernes Wohnelement und passe nicht in das historische Erscheinungsbild des Gebäudes.