7 Gesetz vom 8. September 1999 über die Denkmalpflege (Denkmalpflegegesetz, DPG; BSG 426.41) RA Nr. 120/2018/65 8 dass bezüglich der Laubenverglasung kein rechtswidriger Zustand vorliegt. Die Beschwerde wird deshalb gutgeheissen, soweit sie die Laubenverglasung betrifft.