Eine Baute soll als Zeuge und Ausdruck einer historischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Situation erhalten bleiben.6 Das bedeutet, dass die Veränderung diejenigen Qualitäten und Eigenschaften des Gebäudes respektieren muss, die zu seiner Qualifizierung als schützens- oder erhaltenswert geführt haben. Eingriffe sind so gering wie möglich zu halten, so dass die Authentizität des Baudenkmals bestehen bleibt. Da es sich beim fraglichen Bauernhaus um ein unter Schutz gestelltes Denkmal handelt, sind Veränderungen zudem nur zulässig, wenn die KDP die entsprechende Bewilligung erteilt (Art. 17 Abs. 1 DPG7).