Der Denkmalschutz bezweckt die Erhaltung denkmalgeschützter Bauten in ihrem inneren und äusseren Bestand. Eigentumsbeschränkungen zum Schutz von Baudenkmälern liegen allgemein im öffentlichen Interesse.5 Auch wenn Baudenkmäler nach den Bedürfnissen des heutigen Lebens und Wohnens genutzt und unter Berücksichtigung ihres Wertes verändert werden dürfen, sind nur solche Veränderungen zulässig, die die erhaltenswerte Baustruktur und Bausubstanz gestalterisch berücksichtigen und soweit als möglich erhalten. Eine Baute soll als Zeuge und Ausdruck einer historischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Situation erhalten