5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte im Beisein der Beschwerdeführenden sowie einer Vertretung der Vorinstanz und der KDP einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins mit Instruktionsverhandlung zu äussern. Von dieser Möglichkeit machten alle Beteiligten Gebrauch. Die Beschwerdeführenden machten in ihrer Stellungnahme unter anderem geltend, im Bauinventar seien schützenswerte Objekte mit Dacheinschnitten aufgeführt. Sie verwiesen auf ein Bauernhaus in Münchenbuchsee. Das Rechtsamt bat die KDP, zu diesem Einwand Stellung zu nehmen. Anschliessend gab es