3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 15. Oktober 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, die Wiederherstellungsverfügung sei vollumfänglich aufzuheben. Eventuell sei auf die Anordnung, nachträglich eine Balkonüberdachung entsprechend den Plänen der Bau- und Betriebskommission einzubauen, zu verzichten. Zur Begründung machen sie insbesondere geltend, das 1860 erstellte Bauernhaus sei zu einem späteren Zeitpunkt auf der ganzen Ostseite um vier Meter verbreitert worden. Seither sei der Lichteinfall sehr begrenzt. In diesem Bereich befänden sich der Balkon und die Verglasung.