Wohnhygienische Gründe würden der Erstellung des Schleppers nicht entgegenstehen. Bezüglich der Verglasung im Laubenbereich an der Südfassade kämen als Wiederherstellungsmassnahmen einerseits der Einbau einer neuen Verglasung, andererseits das Anbringen einer Verkleidung an die bereits eingebaute Verglasung, beides gemäss Vorgaben der KDP, in Betracht. Da mit der zweiten, kostengünstigeren Massnahme die denkmalschützerischen Interessen gewahrt werden könnten, sei diese zu wählen.