Möglichkeit zur Stellungnahme machten die Beschwerdeführenden am 2. Oktober 2017 Gebrauch. Ein nachträgliches Baugesuch reichten sie jedoch nicht ein. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 17. September 2018 forderte die Gemeinde Urtenen-Schönbühl die Beschwerdeführenden auf, den nicht eingebauten Schlepper (Balkonüberdachung) sowie die Verkleidung der Verglasung im Laubenbereich an der Südfassade der Liegenschaft entsprechend den von der KDP genehmigten Pläne innert vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft der Verfügung einzubauen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.