bestehenden Einstellraum. Geplant war unter anderem, den mächtigen, mit Eternit versehenden Dachschlepper auf der Ostseite abzubrechen und circa 1.5 m nördlich davon eine Schlepplukarne zu erstellen, deren Vorderfont nicht verglast wird, so dass ein überdachter Dachbalkon entsteht. Mit Verfügung vom 12. Juni 2015 stimmte die kantonale Denkmalpflege (KDP) dem Bauvorhaben unter anderem mit den Auflagen zu, der Schlepper sei vom Projektverfasser im Detail auszuweisen und die Gestaltung der Verglasung im Laubenbereich im 1. Obergeschoss sei vor Ort zu definieren. Sie habe sich in die Erscheinung der Laube zu integrieren.