Zudem wurde es mit Regierungsratsbeschluss (RRB) vom 22. Mai 1996 unter Schutz gestellt und in das Inventar der Kunstaltertümer aufgenommen. Die Beschwerdeführenden reichten am 15. Mai 2015 bei der Gemeinde Urtenen- Schönbühl ein vom 1. Mai 2015 datierendes Baugesuch ein für den Einbau eines Treppenhauses mit Lift, die Sanierung der Wohnung im Obergeschoss, den Ausbau des Dachstocks über dem Wohnteil sowie den Anbau einer Schnitzelheizung an den RA Nr. 120/2018/65 2