1. Der Beschwerdeführer 1 ist Alleineigentümer der Liegenschaft Urtenen-Schönbühl Grundbuchblatt Nr. D.________. Darauf befindet sich unter anderem das Bauernhaus E.________strasse Nr. 10. Dieses ist im Bauinventar der Gemeinde Urtenen-Schönbühl als schützenswert eingestuft. Zudem wurde es mit Regierungsratsbeschluss (RRB) vom 22. Mai 1996 unter Schutz gestellt und in das Inventar der Kunstaltertümer aufgenommen.