einzureichen,27 liegt ein solches bis heute nicht vor. Die Beschwerdeführerin reichte zwar verschiedene Baugesuche ein und vertröstete die Gemeinde immer wieder, zuletzt mit der Ankündigung eines "komplett neuen Konzepts für das Haus" und der Notwendigkeit, einen Wasserschaden zu beheben, welcher alle Stockwerke überschwemmt habe.28 Schlussendlich widersetzte sie sich einer Baukontrolle.29 Erst gestützt auf eine durch die BVE bestätigte Betretungsermächtigung des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli konnte die Baukontrolle am 9. August 2018 stattfinden.30 Aufgrund dieser Vorgeschichte, der anlässlich der Baukontrolle