Grundrissplan von 1998 vorgesehene Aussentreppe.18 Gestützt auf diese Bilder kann auch nicht beurteilt werden, ob die Südfassade erneuert wurde. Die Beschwerdeführerin räumte zudem im Verlaufe des Verfahrens selbst ein, dass die Arbeiten noch nicht vollständig abgeschlossen gewesen seien.19 Der Grundriss der Wohnung im EG gemäss den im aktuellen Verfahren eingereichten Plänen entspricht auch nicht dem genehmigten Grundrissplan der "Wohnung Parterr" aus dem Jahr 1998. Nebst der kleineren Küche und Bad sehen die neuen Pläne anstelle von drei Zimmern drei Schlaf- und ein Wohnzimmer vor.