Das Bauvorhaben gemäss Baubewilligung vom 27. Juli 1998 scheint hingegen nicht vollständig umgesetzt worden zu sein: Auf dem Foto des Eintrags des Bauinventars vom Juli 2003 und der ersten Beschwerdebeilage sind zwar die zwei Türen und Fenster im Kellergeschoss gemäss den Plänen der Baubewilligung vom 27. Juli 1998 sowie eine Erneuerung der Fassade Ost auf der Höhe EG ersichtlich, nicht aber die auf dem 16 Nachtrag zur Aktennotiz, Vorakten Beilage 37 17 Vorakten Gemeinde, Beilage 58 RA Nr. 120/2018/64 8