Zudem ist auf dem Grundriss, nicht hingegen auf den Fassadenplänen, eine Aussentreppe ersichtlich. Das Protokoll Baukontrollen vom September 1998 bestätigt die Fertigstellung dieses Bauvorhabens.17 Die Gemeinde spricht in der erwähnten Aktennotiz nur von einer Bewilligung für die Umnutzung des Gadens in eine Wohnung im OG, nennt dafür aber das Jahr 1988. Die Gemeinde erteilte aber am 27. Juli 1998 die Baubewilligung für die Renovation einer bestehenden Wohnung, weshalb damit kaum die Umnutzung des Gadens im OG gemeint sein kann. Aufgrund der vorliegenden Akten erscheint damit wahrscheinlich, dass sich die bewilligte "Renovation Parrter" auf die Wohnung im EG bezieht.