Baukontrolle Stellung. In einer Aktennotiz hielt die Gemeinde fest, unmittelbare Nachbarn wüssten zu berichten, dass in früheren Jahren nur der untere Teil (EG) des Wohnhauses bewohnt worden sei. Oben (OG) sei ein Gaden gewesen. Irgendwann sei der Gaden zu Wohnraum umgebaut worden und seither sei die untere Wohnung (EG) nicht mehr bewohnt worden. Im Jahr 1988 sei eine Baubewilligung für den Einbau eines WCs und einer Küchenkombination im OG beantragt und auch bewilligt worden. Die obere Wohnung (OG) habe fortan nur noch dem Ferienaufenthalt der damaligen Besitzer gedient. Die untere Wohnung (EG) stehe seit Jahrzenten leer und sei unbewohnt.16