1. Die Beschwerdeführerin ist seit Januar 2015 Eigentümerin der Parzellen Saxeten Grundbuchblatt Nrn. B.________ und C.________ und den zwei Hälften des darauf stehenden Bauernhauses an der D.________. Gemäss Bauinventar ist das Bauernhaus erhaltenswert und Teil einer Baugruppe.1 Nachdem die Gemeinde Saxeten wegen diversen laufenden Umbauarbeiten an der Liegenschaft D.________ (u.a. die Änderung der Türen am Keller) am 17. Dezember 2015 eine Baueinstellungsverfügung erlassen hatte, reichte die Beschwerdeführerin verschiedene Baugesuche ein, welche den formellen Anforderungen der Gemeinde nicht genügten.