RPG13 erfordern würde.14 Schliesslich reichte auch der Beschwerdegegner wegen dem neuen Mergelbelag baupolizeiliche Anzeige ein und machte geltend, dass die scharfkantigen Steinchen eine Verletzungsgefahr für seine Kühe bedeuteten und der Belag für einen Viehtriebweg ungeeignet sei.15 Entscheidend war daher immer das Einbringen des neuen Mergels und die Befestigung der Fläche.