Der Grünstreifen und das Geländer bestehen bereits nicht mehr.11 Auf der Fläche zwischen den Verbundsteinen der Hauszufahrt und der Parzellengrenze wurde schliesslich der neue Mergelbelag eingebracht und der Boden damit befestigt.12 Dieser neue Mergelbelag ist gemäss der Wiederherstellungsverfügung zurückzubauen. Herzustellen ist wieder ein erdbedeckter Naturweg, der für den Durchtrieb des Viehs geeignet ist.