Im dritten Satz der Anordnung ist schliesslich festgehalten, dass der Rückbau der "Terrainaufschüttung" notfalls mit Polizeigewalt durchgesetzt wird. Aus dem Zusammenhang wird klar, dass damit der neu eingebrachte Mergelbelag gemeint ist. Die Begriffe "Rückbau" bzw. "zurückbauen" werden in jedem Satz der Anordnung verwendet. Rückbau bedeutet, dass eingebrachtes Material entfernt und der frühere Zustand wiederhergestellt werden muss. Angeordnet wurde demnach nicht eine blosse Trennung von Hauszufahrt und Weg, sondern vielmehr die Entfernung des neuen Mergelbelags. Ausserdem muss der Weg wieder als "Viehtriebweg" ausgestaltet werden.