c) Für die Auslegung eines Dispositivs ist auch auf den weiteren Inhalt der Verfügung abzustellen. Die Wiederherstellungsverfügung trägt den Titel "Hauszufahrt und Viehtriebweg". Aus dem Sachverhalt der Wiederherstellungsverfügung geht hervor, dass die bestehende Hauszufahrt, die mit Verbundsteinen befestigt ist, durch einen Mergelbelag verbreitert wurde. In den in den Sachverhalt integrierten Erwägungen heisst es, dass das "andere Material" auf einer Breite von mehr als 3,5 m eingebaut wurde (Ziffer I e).