Materielle Einwendungen gegen die rechtskräftige Wiederherstellungsverfügung können nicht mehr vorgebracht werden. Abgesehen von Nichtigkeitsgründen kann geltend gemacht werden, die angefochtene Verfügung gehe über die Anordnung der Wiederherstellungsverfügung hinaus.6 Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet einzig die Frage, was Inhalt der Wiederherstellungsverfügung vom 28. März 2018 ist bzw. ob der rechtmässige Zustand mit dem angelegten Grünstreifen wiederhergestellt ist. Insoweit ist auf die Beschwerde einzutreten.