Zudem drohte sie erneut die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. RA Nr. 120/2018/62 3 3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 27. September 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei festzustellen, dass der rechtmässige Zustand wiederhergestellt worden sei. 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Es beteiligte den Beschwerdegegner am Beschwerdeverfahren.