betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Neuenegg vom 27. August 2018 (BP-2017-425; Hauszufahrt und Viehtriebweg - Erinnerung Wiederherstellungsverfügung) I. Sachverhalt 1. Auf dem Grundstück der Beschwerdeführerin verläuft neben der Hauszufahrt ein Weg. Die Parzelle Neuenegg Gbbl. Nr. G.________ liegt in der Landwirtschaftszone. Der Beschwerdegegner nutzte diesen Weg, um das Vieh zwischen Weide und Stall durchzuführen. Auf Anzeige des Beschwerdegegners hin stellte die Gemeinde im März RA Nr. 120/2018/62 2