Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands hat neu bis am 31. August 2019 zu erfolgen. Diese neue Frist gilt einzig für den Rückbau und die Begrünung des Lager- und Umschlagplatzes. Der Bocciabzw. Pétanqueplatz (Ziffer 1 der angefochtenen Verfügung), für welchen die Vorinstanz ebenfalls eine Wiederherstellungsfrist bis 30. April 2019 angesetzt hat, bildet nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens. 6. Kosten