26 VGE 100.2008.23496 vom 28. April 2009, E. 4.2.2. 27 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 9b, Bst. a. RA Nr. 120/2018/61 12 zugunsten der Beschwerdeführerin ableiten. So stellt die Wahrung der Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone aufgrund des Trennungsgebots des Baugebiets vom Nichtbaugebiet als Kernanliegen der Raumplanung ein so gewichtiges öffentliches Interesse dar (vgl. nachfolgend, E. 5d), dass die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei der vorliegenden erheblichen Abweichung vom Erlaubten selbst bei gutem Glauben angezeigt wäre.28