Vielmehr wird mit diesen Bildern verdeutlicht, dass – wie ausgeführt – der Platz und die Zufahrt in den 90er-Jahren ausgebaut wurde und die Fläche bereits im Jahr 1995 klar vom Zustand 1987 abwich. Wieso sich aus diesen Bildern aus dem Jahr 1995 bzw. aus den gemäss der Beschwerdeführerin darauf erkennbaren Abnutzungsspuren schliessen lassen soll, dass sieben Jahre vorher dieselbe Nutzung als Lager- und Umschlagplatz in derselben Ausdehung bestand, ist nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zu der auf dem Luftbild aus dem Jahr 1987 klar erkennbaren Situation.