Die anschliessenden Luftbilder zeigen jedoch eine deutliche Veränderung, indem die Lager- und Umschlagsflächen auf der Parzelle Thun-Strättligen Grundbuchblatt Nr. E.________ zuerst leicht ausgedehnt wurden (vgl. Luftbilder 1993 und 1997/1998) und die Fläche danach mehr und mehr zu einem reinen Abstell- und Umschlagsplatz umfunktioniert wurde (vgl. Luftbilder 2000, 2004 und heute). Die Bepflanzungen sind auf diesen Bildern verschwunden, die versiegelte Fläche ist im Vergleich zum Zustand 1987 18 BGE 1C_150/2016 vom 20.09.2016, E. 10.5. 19 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 46