a) Gemäss den unbestrittenen Angaben der Beschwerdeführerin wurde die umstrittene Parzelle bis im Jahr 1970 zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt. In den Jahren 1971 bis 1981 war sie an eine Baumschule für die gartenbauliche Nutzung verpachtet. Im Jahr 1982 hat die Beschwerdeführerin (damals bezeichnet als "Herrn G.________, Gärtnerei"17) die Pacht der Fläche übernommen.