c) Die Beschwerdeführerin konnte sich im Jahr 2014 zwar zur unbewilligten Nutzung der von ihr gepachteten Parzelle Thun-Strättligen Grundbuchblatt Nr. E.________ als Lager- und Umschlagplatz für ihr Gartenbauunternehmen äussern. Nachdem das Verfahren jedoch bei der Stadt wegen der Pensionierung des zuständigen Verfahrensleiters und der hohen Arbeitsauslastung rund vier Jahre ruhte (vgl. angefochtene Verfügung, Ziff. 3), nahm sie dieses erst im März 2018 auf Aufforderung des AWA wieder auf.