Mit Verfügung vom 2. November 2018 stellte das Rechtsamt der Beschwerdeführerin das Schreiben des AWA vom 6. Juni 2018 inkl. Luftbilder zu und gab ihr Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Diese Gelegenheit nahm die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 23. November 2018 wahr. Mit Schreiben vom 22. November 2018 nahm schliesslich das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Beschwerde Stellung und reichte dabei weitere Luftbilder ein. Von der Beschwerdeführerin ging am 11. Dezember 2018 eine weitere Eingabe ein. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen