1. Der Boccia- bzw. Pétanqueplatz in der Westecke der Parzelle E.________ Thun-Strättligen (siehe Bereich A im beigelegten Luftbild) ist zurückzubauen und wieder zu begrünen. 2. Der Lager- und Umschlagsplatz (siehe Bereich B im beigelegten Luftbild) ist zurückzubauen und wieder zu begrünen. 3. Der Vollzug des Rückbaus gemäss Punkt 1 und 2 ist dem Bauinspektorat der Stadt Thun bis spätestens 30. April 2018 zu melden. 4. [Kosten] 5. [Eröffnung] In den Erwägungen führte sie u.a. aus, dass die Wiederherstellungsverfügung aufgeschoben wird, wenn der oder die Pflichtige innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung ein Gesuch um nachträgliche Baubewilligung einreicht.