4 Vorakten pag. 30. 5 Vorakten pag. 22. 6 Vorakten pag. 19. RA Nr. 120/2018/61 3 Verjährungsfrist finde hier somit nicht Anwendung. Die Stadt Thun wurde gebeten, die Angelegenheit nochmals zu prüfen. In einem allfälligen nachträglichen Baubewilligungsverfahren könne geprüft werden, ob die heutige Nutzung bewilligungsfähig sei. Für diese Nutzung sei in jedem Fall eine Gewässerschutzbewilligung nötig.