Das AWA bat die Stadt Thun, die Angelegenheit zu überprüfen und allenfalls ein Verfahren auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands in die Wege zu leiten. Nachdem das Bauinspektorat mit Schreiben vom 9. Mai 20185 gegenüber dem AWA die Ansicht vertrat, dass die Fläche seit mehr als 30 Jahren gewerblich genutzt werde und daher bereits eine Verjährung vorliege, führte das AWA mit Antwort vom 6. Juni 20186 aus, der Standort sei gemäss Luftbildern in den Jahren 1987, 1993 und 1998 noch bedeutend anders genutzt worden. Die Verwirkungsfrist beginne bei jeder wesentlichen Nutzungsänderung neu zu laufen. Die 1 Vorakten pag. 55 f. 2 Vorakten pag. 50. 3 Vorakten pag. 45.