2. Mit Schreiben vom 5. März 20184 gelangte das Amt für Wasser und Abfall (AWA) an die Stadt Thun und machte diese auf den Lager- und Umschlagplatz auf dieser Parzelle in der Landwirtschaftszone aufmerksam. Für die besagte Nutzung sei keine Gewässerschutzbewilligung erteilt worden. Das AWA bat die Stadt Thun, die Angelegenheit zu überprüfen und allenfalls ein Verfahren auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands in die Wege zu leiten.