Mit Schreiben vom 25. März 20142 nahmen die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten Stellung. Sie informierten das Bauinspektorat, dass sie die Pächter aufgefordert hätten, den Unterstand und den Container zu entfernen und die Rekultivierung vorzunehmen. Im Falle des Umschlagplatzes hätten sie vom Pächter direkte Abklärungen mit dem Bauinspektorat verlangt; einem allfälligen Baugesuch würden sie die Zustimmung erteilen. Die Beschwerdeführerin als Pächterin dieses Grundstücks richtete am 27. März 20143 ebenfalls ein Schreiben an das Bauinspektorat. Darin führt sie aus, dass das Grundstück seit 1970 gewerblich genutzt werde und sich an dieser Nutzung bis heute nichts verändert habe.