20141 machte das Bauinspektorat die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten auf folgende Bauten und Anlagen ohne Baubewilligung aufmerksam: Unterstände für landwirtschaftliche Fahrzeuge und diverse Ablagerungen, Werkhof eines Gartenbauunternehmens, Erstellen eines Boccia-Platzes mit Container. Das Bauinspektorat gewährte den von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten vor dem Erlass einer allfälligen Wiederherstellungsverfügung das rechtliche Gehör. Mit Schreiben vom 25. März 20142 nahmen die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten Stellung.