Der Rückbau hat innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft dieses Entscheids zu erfolgen. Mit dieser Frist verbleibt der Beschwerdegegnerschaft genügend Zeit, die Wiederherstellungsanordnung umzusetzen. Damit ist auch die Wiederherstellungsfrist verhältnismässig. 8. Zusammenfassung und Kosten a) Zusammenfassend ist in Gutheissung der Beschwerde der Abbruch des formell und materiell rechtswidrigen Holzunterstands anzuordnen.