c) Der Abbruch des Holzunterstands ist nicht nur geeignet, den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet zu verwirklichen sowie rechtswidriges Verhalten in Form von illegalem Bauen zukünftig zu verhindern bzw. zumindest nicht als lohnenswert erscheinen zu lassen, sondern auch erforderlich. Die von der Vorinstanz angeordneten Terrainanpassungen und Pflanzungen dürften zwar dazu führen, dass sich der Holzunterstand besser in das Landschaftsbild einpasst. Sie führen aber weder zu einer konsequenten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet noch haben sie präventive Wirkung gegen illegales Bauen;