1.3. Das Rechtsamt Kant. BVED nimmt zur Kenntnis, dass das Kunststoffzelt (Rechtsbegehren ARE Ziff. 2) vollständig abgebaut und verräumt ist, wie in der Teil-Baubewilligung bzw. Wiederherstellungsverfügung des Gemeinderates vom 10. Januar 2018 – wenn auch etwas missverständlich formuliert – verlangt wurde. Die Gemeinde weist in ihrer Vernehmlassung im Übrigen darauf hin, dass sie fälschlicherweise davon ausgegangen sei, ihre Verfügung vom 4. Januar 2018 wäre nicht bei der Post aufgegeben worden, weshalb sie am 10. Januar 2018 nochmals eine gleichlautende Verfügung versandt habe.