1. Ziffer III. 3.6 der Verfügung des Gemeinderats Rüeggisberg vom 4. Januar respektive 10. Januar 2018 zu Baugesuchs-Nr. 2014-0031, betitelt mit «Teil-Baubewilligung und Bauabschlag mit Wiederherstellung», betreffend Verzicht auf die Wiederherstellung bzw. Räumung des Holzunterstandes mit Holzlager, sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass die in Ziffer III. 3.3 der genannten Verfügung angeordnete Räumung des Kunststoff-Zelts als Anordnung der vollständigen Beseitigung des Zeltes zu verstehen ist; eventuell: Ziffer III. 3.3 sei entsprechend zu korrigieren.