3.4 Die Geländeaufschüttung bzw. der Lager- und Abstellplatz ist gemäss den eingereichten Plänen vom 18. September 2017 (Baugesuchspläne Nr. 100 Situation 1:100 und Nr. 101 Schnitte/Fassaden) zurückzubauen und das Terrain anzupassen. Ebenso sind die geplanten Hochstammbäume zu pflanzen (1 Ahorn und 2 Obstbäume, an den skizzierten Standorten gemäss Plan vom 18.09.2017). 3.5 Für die Wiederherstellungsmassnahmen gemäss vorstehenden Ziff. 3.3 und 3.4 wird eine Frist von 6 Monaten gesetzt bis 30. Juni 2018. Die Geländeanpassung gemäss Ziff. 3.4 ist