3.1 Für die Erstellung eines Mistplatzes mit Auffangschacht und die Erstellung einer Blocksteinmauer wird die nachträgliche Baubewilligung erteilt. 3.2 Für das Erstellen eines Holzunterstandes (Holzlager) mit Kunststoffwänden sowie das Aufstellen eines Kunststoff-Zeltes wird der Bauabschlag erteilt. 3.3 Das Kunststoff-Zelt ist zu räumen (soweit dies nicht schon erfolgt ist).