3. Am 5. Dezember 2014 reichte die Beschwerdegegnerschaft ein neues nachträgliches Baugesuch ein. Dieses umfasste das Erstellen eines Mistplatzes mit Auffangschacht, das Erstellen einer Blocksteinmauer, das Aufstellen eines Kunststoffzelts sowie das Aufschütten eines Lager- und Abstellplatzes. Das nachträgliche Baubewilligungsverfahren zog sich aus verschiedenen Gründen in die Länge. Mit Eingaben vom 27. April 2016 und 18. September 2017 reichte die Beschwerdegegnerschaft revidierte Baupläne ein bzw. ergänzte das am 5. Dezember 2014 eingereichte nachträgliche Baugesuch um die Erstellung eines Holzunterstands;