2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdegegnerschaft am 25. Oktober 2013 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Am 20. März 2014 führte das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,1 einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Dabei wurde festgestellt, dass auf der Hofparzelle der Beschwerdegegnerschaft zusätzliche unbewilligte Bauten und Anlagen errichtet worden waren und dass bei diversen Installationen und Anlagen gewässerschutztechnische Anpassungen nötig sind.