in der Landwirtschaftszone und liegen innerhalb des Objekts Nr. F.________ des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Mit Schreiben vom 30. Juli 2010 forderte die Gemeinde die Beschwerdegegnerschaft auf, für die unbewilligten Bauten und Vorkehren ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Am 21. September bzw. 18. Oktober 2010 reichte die Beschwerdegegnerschaft ein nachträgliches Baugesuch für die Erstellung eines Hirschunterstands und eines einfachen Holzunterstands sowie eine Geländeaufschüttung ein. Mit Entscheid vom 24. September 2013 verfügte die Gemeinde Folgendes: